
Vertrauenspersonen im Verein
Der Schutz, das Wohlbefinden und ein respektvolles Miteinander sind uns im Verein besonders wichtig. Dafür stehen unseren Mitgliedern zwei Vertrauenspersonen – eine weibliche und eine männliche – als unabhängige Ansprechpartner zur Verfügung.
Die Vertrauenspersonen sind für alle Anliegen da, bei denen ihr euch unwohl fühlt, unsicher seid oder einfach jemanden zum vertraulichen Gespräch benötigt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein großes oder kleines Problem handelt oder ob ihr euch selbst unsicher seid, wie euer Anliegen im Umgang mit Übungsleitern, Trainern oder anderen Vereinszugehörigen einzuordnen ist.
Typische Gründe für eine Kontaktaufnahme können hierbei sein:
Ihr müsst nicht sicher sein, ob euer Anliegen „schwerwiegend genug“ ist- wenn sich etwas für euch nicht richtig anfühlt, seid ihr hier richtig.
Die Kontaktaufnahme erfolgt vertraulich, respektvoll und auf Wunsch auch anonym. Die Vertrauenspersonen hören zu, beraten und besprechen gemeinsam mit euch mögliche nächste Schritte – nichts geschieht ohne euer Einverständnis.
Kontakt
Jana Sandrine Jäger
Frank Mitschker
Den Ablauf eines möglichen Beschwerdefalles könnt ihr in unserem Schutzkonzept unter Punkt 2.3 finden.
:
Euer Vorstand des Bushido Dinslaken e.V.
Schutzkonzept

Inhaltsverzeichnis
1.1. Positionierung und Verankerung. 4
1.3. Eignung von Mitarbeiter/innen. 6
2.2. Informations- und Verantwortlichkeitsebene. 9
2.3. Interventionsfall / Vorliegen eines Beschwerdefalls. 10
A.1. Vorlage für ein Gesprächsprotokoll 11
A.2. Risikoanalyse im Einzelnen. 15
A.2.2. Bereich Organisation. 15
A.2.3. Bereich Sportbetrieb. 16
A.2.4. Bereich körperkonzentriert oder sportspezifische. 17
A.2.5. Bereich Räumlichkeiten. 17
A.3. Anhang Ehrenkodex und Verhaltensregeln. 19
A.3.2. Verhaltensregeln für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen. 21
A.4. Schulungskonzept: Prävention interpersonaler Gewalt und Belästigung. 24
Der geschäftsführende Vorstand des Bushido Dinslaken hat in der Sitzung am 05.01.2026.beschlossen, ein Konzept zum Schutz gegen Gewalt zu erstellen. Den Vorstandsmitgliedern wurde vorab als Grundlage zur Thematik Material zum Thema ausgehändigt. Auf der Grundlage des Beschlusses vom 18.01.2026 des Vorstandes wurde das nachfolgende Schutzkonzept unter Mitwirkung sowohl von Vorstandsmitgliedern als auch von Vereinsmitgliedern das Schutzkonzept inklusive der Risikoanalyse erstellt.
Das hier vorliegende Schutzkonzept dient zur Prävention interpersonaler Gewalt und Belästigung. Unter interpersonaler Gewalt versteht sich eine Sammlung verschiedener Gewaltphänomene. Grundlegend dafür sind die Safe-Sport Studie (2016) und die Sicher-im-Sport Studie (2022). Eine zentrale Erkenntnis der Studien ist es, dass unterschiedlichste Gewaltphänomene in der Regel nicht isoliert voneinander zu sehen sind (Safe-Sport, 2016). Hierzu zählen körperliche, psychische sowie sexualisierte Gewalt, Vernachlässigung (engl. neglect) und Belästigung. Die Verhinderung sexualisierter Gewalt kann entsprechend nur erfolgen, wenn ein umfassender Ansatz zur Bewältigung derartiger Problematiken verfolgt wird.
Unter körperliche Gewalt fallen Handlungen, die potenziell oder tatsächlich zu einem Schaden führen können. Dabei gilt eine Einschränkung: „Für den Sport lassen sich hierunter Gewaltanwendungen fassen, wie z. B. Schlagen, Treten, Beißen, Schubsen oder Schütteln, die nicht unmittelbar im Vollzug einer Sportart (wie z. B. Kampfsportart), sondern außerhalb dieser Sportausübung, aber im Kontext des Sports stattfinden“ ((1) Rulofs, 2022). Des Weiteren lässt sich dafür argumentieren, dass weitere Dinge in diesen Gewaltbegriff fallen: Wenn Kinder und Jugendliche zum Training oder zu Wettkämpfen gezwungen werden, die der Entwicklung des Kindes nicht angemessen sind, wenn Kinder trotz Verletzung zum Sport gezwungen werden oder wenn Bestrafungen Schmerzen beinhalten (CPSU, 2022, freie Übersetzung).
Zur psychischen Gewalt zählen Handlungen, die „dazu führen oder mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass die psychische, mentale oder soziale Gesundheit bzw. Entwicklung der Betroffenen beeinträchtigt wird“ (Rulofs, 2022).
Unter sexualisierter Gewalt werden verschiedene Formen der Machtausübung mit dem Mittel der Sexualität verstanden (vgl. Rulofs & Palzkill, 2018; Rulofs, 2015). Sexualität ist dabei Mittel zum Zweck. Es gibt unterschiedliche Weisen, die Phänomene zu klassifizieren. Im Folgenden wird hier zwischen Grenzverletzungen, Übergriffen und strafrechtlich relevantem Verhalten unterschieden. Grenzverletzungen sind zu verstehen als meist nicht-beabsichtigte Überschreitungen subjektiver Grenzen. Übergriffe sind objektiv nicht akzeptierbare Handlungen, die nicht aus Versehen passieren und gehäuft (bspw. im Rahmen von Vorbereitungstaten) passieren. Unter strafrechtlich relevantem Verhalten fallen alle Handlungen, die durch §174 - §184k StGB abgedeckt werden.
Unter Vernachlässigung wird die Nicht-Erfüllung von Bedürfnissen verstanden, seien sie physisch oder psychisch. Es geht im Kontext von Sportvereinen um diejenigen Bedürfnisse, die Sportvereine erfüllen sollten, beispielsweise akzeptable Trainingsbedingungen.
Das Bushido Dinslaken setzt sich für das Wohlergehen aller ihm anvertrauter Kinder, Jugendlichen und junger Erwachsenen sowie für Funktionsträger/innen ein. Sie sollen keine Gewalt und Diskriminierung erleben. Dazu sollen sie im (Kampf-)sport Unterstützung und Schutz durch die Verantwortlichen erfahren.
Die körperliche und emotionale Nähe, die z. B. im Judosport oder Jiu-Jitsu entstehen kann, birgt Gefahren interpersonaler Gewalt und Belästigung.
Eine Kultur der Aufmerksamkeit und des Handelns Verantwortlicher muss daher dazu beitragen, Betroffene zum Reden zu ermutigen, potenzielle Täter/innen abzuschrecken und ein Klima zu schaffen, welches zum Schutz Aller beiträgt.
Zur Stärkung des Wirkungsgrades des Schutzkonzepts ist unerlässlich, dass neben den ehrenamtlichen Mitgliedern des Vorstandes, den Trainern auch die Vereinsmitglieder und deren Eltern an dem Schutzkonzept partizipieren. Hierzu ist es notwendig, dass neben einer ständigen Sensibilisierung des Trainerbereiches auch die Vereinsmitglieder und ggfs. deren Eltern an Schulungsmaßnahmen (siehe Anhang: Schulungskonzept) teilnehmen können. Zudem sollten auch Anregungen von Vereinsmitgliedern zur stetigen Weiterentwicklung des Schutzkonzepts aufgenommen werden. Dies kann unter der Email:psg-bushido-din@freenet.de, welche auf der Homepage des Bushido Dinslaken hinterlegt ist, erfolgen.
Der Vorstand des Bushido Dinslaken hat zwei Personen für das Amt der Ansprechperson berufen. Eine dieser beiden Personen soll aus dem Ehrenamt stammen und keine weitere gewählte Funktion im Verband bekleiden. Die Ansprechpersonen sollen beide Geschlechter vertreten. Die Ansprechpersonen koordinieren die Umsetzung der Maßnahmen des Präventionskonzepts. Der hauptamtlichen Ansprechperson obliegt primär die Umsetzung des Schutzkonzepts und der strukturellen Maßnahmen, der ehrenamtlichen Ansprechpersonen obliegt primär Bildungsarbeit. Gemeinsam koordinieren die Ansprechpersonen Interventionsverfahren. Dabei halten diese, soweit möglich, Kontakt zum Vorstand. Die Ansprechpersonen repräsentieren das Bushido Dinslaken nicht im Außenverhältnis. Die Anbindung an den Vorstand erfolgt über den 1. Vorsitzenden. Die Ansprechpersonen sollen für ihre Aufgaben angemessen qualifiziert sein. Die Kontaktdaten der Ansprechperson wurden in den Mitgliedsorganisationen und Untergliederungen bekannt gemacht.
Die Kenntnisnahme des Schutzkonzeptes an die Mitglieder erfolgt per Aushang im Trainingsraum beziehungsweise auf der Homepage des Budo-Teams-Rhein-Ruhr.
Bei den Ansprechpersonen handelt es sich um:
Jana Sandrine Jäger: psg-bushido-din@freenet.de
Frank Mitschker: psg-bushido-din@freenet.de
Hier bitte die Emailadresse zum Erreichen der Ansprechpartner auf der Homepage sowie im Aushang (Infoboard) einfügen.
Beide Ansprechpartner können jeweils wahlweise in einem möglichen Anwendungsfall unten den genannten Kontaktmöglichkeiten angesprochen werden und die im Schutzkonzept angeführten ersten Maßnahmen (Kontaktaufnahme, Protokollaufnahme, Veranlassung der Einbeziehung von Fachdienststellen einschließlich der Einleitung polizeilicher Ermittlungsmaßnahmen).
Im Rahmen der Gewinnung von geeigneten Vereinsverantwortlichen (Trainer, Trainingshelfer) werden entsprechende, eingegangene Bewerbungen durch den Vorstand gesichtet. Im Anschluss werden die Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch gebeten, in dem der Vorstand auf der Grundlage der persönlichen Vorstellung des Bewerbers und der Beantwortung vorher festgelegter Fragen des Vorstandes sich ein Bewertungsbild erstellen kann. Auf dieser Grundlage erfolgt dann eine Entscheidung über die Bewerbung, die dem Bewerber zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt wird.
Die ehrenamtlichen Mitarbeitenden des Bushido Dinslaken, die im Nachwuchsleistungssport, Spitzensport sowie im Jugendbereich tätig sind, haben eine Selbstverpflichtungserklärung (Ehrenkodex mit Verhaltensregeln) unterzeichnet. Außerdem wird bei haupt-, nebenberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden, die im Auftrag unseres Vereins Kinder und Jugendliche betreuen, gemäß §72a Abs. 2 u. 4 SGB VIII verfahren und ein erweitertes Führungszeugnis (eFZ) angefordert (siehe: https://www.gesetze-im internet.de/sgb_8/__72a.html). Dadurch wird verhindert, dass einschlägig vorbestrafte Personen in einem Arbeitsverhältnis mit dem Budo-Team Rhein-Ruhr e. V. treten können. Bei ehrenamtlich Engagierten wird der Bestand von §30a Abs. 2 BZGR bestätigt.
Die Einsicht, Bewertung und die Dokumentation des Ergebnisses erfolgten „in Vier-Augen-Prinzip“ durch den Vorstand des Bushido Dinslaken. Der Dokumentationszeitpunkt sowie die Überprüfung werden festgehalten. Für das eFZ gilt, dass es zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als drei Monate sein darf und nach vier Jahren erneut vorgelegt werden muss.
Bei Nichtvorlage in der vom Verein gesetzten Frist ist der Ausschluss von der Tätigkeit bis zur Vorlage des eFZ vom Vorstand vorzunehmen.
Sofern eine Verurteilung im Sinne der unter §72a SGB VIII aufgeführten Straftatbestände im erweiterten Führungszeugnis aufgelistet ist, erfolgt eine Meldung an den Vorstand, der den Ausschluss von den Vereinstätigkeiten veranlasst. Die Person ist darüber vom Vorstand entsprechend in einem Gespräch zu informieren. Bei Neuanstellungen muss das eFZ vor der Vereinstätigkeit vorgezeigt werden. Bereits bei Einstellungs- und Bewerbungsgesprächen soll Gewaltprävention thematisiert werden.
Es soll sichergestellt werden, dass mit der Vergabe neuer Lizenzen und bei der Verlängerung von Lizenzen (Jugendleiter, Übungsleiter, Trainer ab Lizenzstufe C) eine Selbstverpflichtung (Ehrenkodex) kontrolliert wird.
Beschwerdemanagement & Krisenintervention (Einschätzungsebene)
Das Beschwerdemanagement bietet eine strukturierte, niedrigschwellige und vertrauliche Möglichkeit für alle Vereinsmitglieder, Bedenken, Unbehagen oder Beschwerden bezüglich des Verhaltens anderer Mitglieder, Trainer*innen, Übungsleitenden oder auch des Vorstandes zu äußern. Es hilft, potenzielle Probleme oder Missstände frühzeitig zu erkennen und anzugehen, bevor sie sich zu ernsthaften Krisen entwickeln. Hierzu kann über die vereinseigene Homepage unter dem dort aufgeführten Bottom „Eingaben“ eine E-mail an den Vorstand gesendet werden, in dem die Vereinsmitglieder entsprechende Eingaben durchführen können. Zudem besteht jederzeit die Möglichkeit mündlich persönlich verantwortlichen Personen des Vereins (Trainer, Vorstand) zu kontaktieren. Diese Personen werden jeweils durch den Vorstand ausgewählt und entsprechend unter der Rubrik „Eingaben“ namentlich als „Ansprechpartner vor Ort“ benannt. Nach der Eingabe erhält der Petent eine Eingabebestätigung und sofern absehbar einen Zeitrahmen für die Rückmeldung. Nach dem Eingang wird die Angabe an einen der zuvor benannten Ansprechpartner weitergeleitet, der wiederum Kontakt zum Petenten aufnimmt. Der gesamte Kommunikationsprozess einschließlich eines Feedbacks an den Beschwerdeführer wird durch diesen Ansprechpartner durchgeführt. Um die vertrauensvolle Kommunikation nicht zu gefährden, findet zwischen den benannten Ansprechpartnern kein Wechsel in der Bearbeitung der Eingabe statt. Dementsprechend erfolgt unter Wahrung datenschutzrechtlicher Bestimmungen die Dokumentation und die weiteren Verfahrensschritte durch diesen Ansprechpartner. Das Beschwerdeverfahren soll einer permanenten Evaluierung unterliegen, um mögliche Schwachpunkte, die sich erst nach der Implementierung ergeben haben, zu beheben.
Nachdem die Eingabe dem Ansprechpartner zugeleitet worden ist und dieser Kontakt zum Beschwerdeführer hergestellt hat, erfolgt die neutrale Sachverhaltsaufnahme durch den Ansprechpartner. Hieran sollte sich eine Einschätzung des geschilderten Sachverhaltes durch den Ansprechpartner anschließen. Diese Einschätzung der geschilderten Situation sollte folgende Möglichkeiten zur Einschätzung der Eingabe umfassen. Die Eingabe und damit der vorgebrachte Sachverhalt lässt sich unter den Rubriken erfassen, wobei ein zu beachten ist, dass eine niedrige Einschätzungsprärogative zur Bewertung anzulegen ist.
-Grenzverletzung / Grenzüberschreitung
-Sexualisierter Übergriff
-strafrechtlich relevantes Verhalten
Nach der erfolgten Einschätzung wird der Vorstand durch den Ansprechpartner informiert.
Im Rahmen der Einschätzung sind verschiedene Szenarien denkbar. In Abhängigkeit dieser Szenarien sind folgende Verfahrensschritte – die nicht abschließend aufgezählt sind- denkbar, jedoch erfolgt die Einschätzung immer anhand des vorgetragenen Einzelfalles.
Information an mehrere Parteien
Betroffene: Möglichkeit zur Präzisierung geben
Information des Vorstandes
Aufbewahrung der Dokumentation
Einholen weiterer Informationen und Kommunikation mit Ansprechpartner, Betroffenen und Fachberatungsstellen
Pädagogisches Gespräch inklusive Sensibilisierungsangeboten unter Einbeziehung externer Unterstützungsangebote (u.a. Fachberatungsstellen Jugendamt, LSB)
Weitere Beobachtung des/der Täter*in -> Bei Häufung Sanktionierung
Strafrechtliche Verfolgung
Absprachen mit Rechtsausschuss
Auf jeden Fall ist zu beachten, dass für Fälle strafrechtlicher Relevanz ist die Staatsanwaltschaft zu benachrichtigen ist, die entsprechend weitere Verfahrensschritte veranlasst. Hiervon bleibt bei begründeten Verdachtsfällen die Benachrichtigung und Zuständigkeit der Polizei unberührt. Eigene Handlungen sind in jedem Fall einstellen, der Kontakt mit Staatsanwaltschaft kann zur Weitergabe weiterer Erkenntnisse zum Sachverhalt aufrechterhalten werden.
Bei Verdachtsfällen im Zusammenhang mit interpersonaler Gewalt und Belästigung ist es erforderlich, schnell, systematisch und abgestimmt zu handeln. Zur Intervention zählen alle Maßnahmen, die geeignet sind, Vorfälle von sexualisierter Gewalt zu beenden, die Betroffenen zu schützen und die Aufarbeitung zu initiieren. Dazu gehört im Kern, Beschwerden einzuschätzen, zu bewerten und auf dieser Grundlage geeignete Maßnahmen einzuleiten.
Um die geführten Gespräche zu dokumentieren, wurde ein Gesprächsprotokoll eingeführt (siehe Anhang). Grundsätzlich gilt, dass jeder Handlungsschritt durch die Ansprechpersonen dokumentiert wird. Da stets im Sinne der Betroffenen gehandelt werden soll, ist es notwendig, die Betroffenen in die Planung und Durchführung von Handlungen zu involvieren.
2.3. Interventionsfall / Vorliegen eines Beschwerdefalls
Beim Vorliegen begründeter Verdachtsmomente sollte das Vereinsmitglied / die Eltern des betroffenen Kindes / Jugendlichen wie folgt verfahren:
Frank Mitschker
Jana Sandrine Jäger
EmailAdresse: psg-bushido-din@freenet.de
Zur Aufnahme und Archivierung einer telefonischen Meldung zu einem Verdacht/Vorfall im Feld vor interpersonaler Gewalt und Belästigung im Sport Hinweise: - - -
Der anrufenden Person soll grundsätzlich Vertrauen geschenkt werden („Wir nehmen Sie ernst!“, „Wir gehen dem nach.“).
Das Ausfüllen des Protokolls soll so erfolgen, dass es zu keiner Störung der Gesprächsatmosphäre kommt.
Bei Gesprächen mit direkt von sexualisierter Gewalt betroffenen Personen über deren konkrete Erfahrungen, sollte vor allen Dingen zugehört und zur Kenntnis genommen werden. So kann eine ungewollte suggestive Beeinflussung der/des Betroffenen, die ggf. die Beweiskraft der Aussage im Strafprozess mindert, vermieden werden.
Übersicht zu den Fragen:
Wer ruft an?
Was ist der Grund des Anrufes?
Wer wird als Täter/-in verdächtigt?
Wer ist betroffen?
Was wurde bereits unternommen?
Wie wird verblieben?
Datum: _____________________ Uhrzeit: ________________________
Wer ruft an?
Name: Verein:
Funktion:
Kontakt (Telefon, E-Mail):
Was ist der Grund des Anrufes?
Welche Situation liegt vor? Sachliche Angaben ohne Interpretation einfordern! Was? Wann? Wo?
Wer wird als Täter/-in verdächtigt?
Wer ist betroffen? Name: Alter: Geschlecht: Funktion:
Beziehung zum/zur Betroffenen:
Name: Alter: Geschlecht: Funktion: Beziehung zum Täter/zur Täterin:
Was wurde bereits unternommen?
Wer wurde bereits informiert? Wurden schon andere Schritte der Intervention gegangen?
Wie wird verblieben?
Welche weiteren Schritte sollen vereinbart werden? Sollen wir uns noch einmal melden?
Risiken:
Maßnahmen:
Risiken:
Maßnahmen:
Risiken:
Maßnahmen:
Risiken:
Maßnahmen:
Risiken:
Maßnahmen:
Für alle ehrenamtlich, neben- und hauptberuflich Tätigen in Sportvereinen und -verbänden.
Hiermit verspreche ich, ______________________________________________:
Durch meine Unterschrift verpflichte ich mich zur Einhaltung dieses Ehrenkodexes.
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Unterschrift |
Diese Verhaltensregeln dienen sowohl dem Schutz von Kindern und Jugendlichen, vor Kindeswohlgefährdung aller Art, als auch dem Schutz von Mitarbeiter/innen vor einem falschen Verdacht.
Mit meiner Tätigkeit im Verein / Verband übernehme ich Verantwortung für das Wohl der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Ich nehme die mir übertragene Aufsichtspflicht ernst und handle bewusst in dem Sinne, Gefährdungen für das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu vermeiden bzw. abzuwenden. Selbstverständlich handle ich stets unter Beachtung aktuell gültiger Jugendschutzvorschriften.
Im Umgang mit Minderjährigen schaffe ich die größtmögliche Transparenz, um Sicherheit zu geben und Vertrauen zu bilden. Ich nutze das „Sechs-Augen-Prinzip“ * oder ersatzweise das „Prinzip der offenen Tür“ ** in allen Situationen, besonders bei: Einzeltrainings, Fahrten zum Training/ Wettkampf, Trainingslagern, usw.
Den Körperkontakt (Hilfestellungen, Trösten, Gratulationen etc.) beschränke ich auf das aus sportlicher und pädagogischer Sicht angebrachte Maß und achte darauf, dass er von den (minderjährigen) Sportlern/innen gewollt und ihnen nicht unangenehm ist. Die individuelle Grenze der einzelnen Person respektiere ich.
Ich ziehe mich nicht mit den minderjährigen Sportlern/innen gemeinsam um und gehe auch nicht mit ihnen zusammen duschen. Ist ein Betreten der Umkleidekabinen erforderlich, sollte es nur durch einen gleichgeschlechtlichen Erwachsenen erfolgen. Ich klopfe vorher an und bitte die Kinder, sich etwas überzuziehen. Wenn es keine separaten Umkleidemöglichkeiten für die Betreuungspersonen gibt, nutze ich möglichst die Umkleidekabine als Wechselkabine vor oder nach den Sportlern/Sportlerinnen.
Bei Übernachtungen (im Rahmen eines Trainingslagers/einer Wettkampffahrt usw.) schlafe ich grundsätzlich nicht im selben Zimmer wie die (minderjährigen) Teilnehmer/innen. Mädchen und Jungen werden grundsätzlich getrennt untergebracht. Beim Betreten der Schlafräume achte ich auf die Privatsphäre der Kinder und Jugendlichen (immer anklopfen).
Ich nehme keine Kinder und Jugendlichen, für die eine Aufsichtspflicht im Rahmen meiner Tätigkeit im Verein besteht, alleine in meinen privaten Bereich (Haus/Wohnung, Garten, Boot etc.) mit, wenn es keine diesbezügliche Vereinbarung mit den Sorgeberechtigten gibt (auch hier: „Sechs-Augen-Prinzip“).
Alle Sportler/innen behandle ich gleich. Dazu zählt, dass alle die gleiche Ansprache für mich (alle: Frau/Herr… oder Vorname) verwenden. Umgekehrt werden auch alle Sportler/innen von mir bei ihrem Namen genannt. Meine Zuwendung und Aufmerksamkeiten (Geschenke etc.) überschreiten das pädagogisch sinnvolle Maß nicht und werden gleich und nachvollziehbar unter allen mir anvertrauten (minderjährigen) Sportlern/innen verteilt.
Die Kommunikation (besonders in schriftlicher Form) mit den Kindern und Jugendlichen sollte sich inhaltlich auf Themen konzentrieren, die den Sportbetrieb betreffen. Ich teile keine privaten Geheimnisse mit den (minderjährigen) Sportlern/innen. Die Kommunikation führe ich möglichst immer mit der ganzen Gruppe oder bei Themen, die nur einzelne Sportler/innen betreffen, unter Mitwissen von deren Sorgeberechtigten.
Mit den privaten Daten der (minderjährigen) Sportler/innen gehe ich verantwortungsvoll um und gebe diese grundsätzlich nicht für gewerbliche Zwecke etc. weiter, es sei denn es besteht eine diesbezügliche Absprache mit den Sorgeberechtigten. Ebenso fertige ich keine Aufnahmen von (minderjährigen) Sportlern/innen in unangemessenen Situationen (Bekleidung/Posen) an oder verbreite gegen deren Willen oder den Willen der Sorgeberechtigten Bildmaterial. Ich zeige und verbreite den mir anvertrauen (minderjährigen) Sportler/innen kein Bild- und Video-Material mit anzüglichem Inhalt.
Der Schutz der Kinder und Jugendlichen hat oberste Priorität, deshalb schreite ich im akuten Gefährdungsmoment aktiv ein. Sollte ich Kenntnis davon erlangen, dass innerhalb des Vereines/Verbandes gegen diese Regeln verstoßen wird, oder es Anhaltspunkte gibt, dass in irgendeiner Weise das Wohl von Kindern und Jugendlichen gefährdet ist, wende ich mich an unten genannte Ansprechperson.
Zudem besteht im konkreten Fall die jederzeitige Möglichkeit, das Jugendamt der Stadt Duisburg beziehungsweise Fachinstitutionen wie den Kinderschutzbund Duisburg oder Wildwasser e.V. Duisburg mit in den Prozess einzubeziehen.
Stadt Dinslaken Amt für Kinder, Jugend und Soziales (Stadthaus), Wilhelm-Lantermann-Str, 65, 46535 Dinslaken, Tel.: 02064 / 66-0
Wildwasser Duisburg e.V., Beratungsstelle zu sexueller Gewalt, Lutherstr. 36, 47058 Duisburg, Tel.: 0203-343016
Kinderschutzbund Ortsverband Duisburg, Tel.: 0203 735513, fachberatungsstelle@kinderschutzbund-duisburg.de
Ansprechperson sind:
*„Sechs-Augen-Prinzip“ = möglichst nie mit einem Schutzbefohlenen allein sein; d. h. eine zweite Person einbeziehen; **„Prinzip der offenen Tür“ = alle Türen bis zur Eingangstür sind grundsätzlich offen zu lassen
Zielgruppen (laut Schutzkonzept):
Der Personenkreis umfasst:
Gewählte Funktionäre:
Ziele der Schulung:
Bewusstsein für interpersonale Gewalt schaffen (physisch, psychisch, emotional, sexualisiert, wirtschaftlich, institutionell).
• Erkennen von Warnsignalen und Risikofaktoren. • Vermittlung von Präventionsstrategien und Schutzmechanismen.
• Klare Handlungskompetenzen in Verdachts- und Akutfällen vermitteln. • Verankerung eines transparenten Melde- und Interventionssystems.
• Förderung eines offenen, respektvollen und unterstützenden Umfelds
Die Schulung wird modular aufgebaut, um unterschiedliche Bedürfnisse der Zielgruppen zu berücksichtigen.
Einführung in das Thema interpersonale Gewalt
Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen
Erkennen und Handeln bei Gewaltverdachtsfällen
Format und Methodik
Interaktive Ansätze
Externe Experten
Nachhaltigkeit und Follow-up
Wiederholung und Vertiefung:
In der Satzung und den Ordnungen des Bushido Dinslaken e.V.
intern geschultes Personal oder externe Fachkräfte
Erstellung von Unterlagen
Nach Abschluss der Schulung erhalten alle Teilnehmer*innen eine Teilnahmebescheinigung
Reflexion und Aufarbeitung von Vorfällen
Im Rahmen der Reflexion und Aufarbeitung von Vorfällen bildet der Vorstand des Bushido Dinslaken e.V. ein Interventionsteam. Diesem können angehören:
Im Rahmen der Reflexion sollte zunächst die Kenntnisnahme des jeweiligen Vorfalls beleuchtet werden, um gegebenenfalls bereits hier Fehlerquellen zu erkennen und Abhilfe zu schaffen. Im Anschluss soll der betroffene Sachverhalt sowie die durchgeführten Maßnahmen unter der Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften thematisiert werden. Mögliche Schwachstellen gilt es herauszuarbeiten und zukünftig abzuändern.
Unerheblich davon, ob konkrete Anlässe zur Reflexion kommen, können auch in zeitlichen Intervallen die generellen Aspekte einer Reflexion im Rahmen eines Meetings den Vorstandsmitgliedern sowie den Trainern nähergebracht werden.
Um eine bestmögliche Weiterentwicklung des Schutzkonzepts zu gewährleisten, sollte dieses spätestens bis zum 31.12.2028 evaluiert werden.